Nutzung & Gebühren

Kirchenordnung der St. Martini Kirche Unterbillingshausen

Was macht Kirche zur Kirche?
Kirche verdankt sich dem Evangelium von Jesus Christus, das durch die Verkündigung des Wortes Gottes und
die Feier der Sakramente bezeugt wird und durch das Wirken des Heiligen Geistes Menschen beruft, erleuchtet, versammelt.

Kirche verdankt sich nicht dem Entschluss von Menschen, ihr anzugehören. Sie ist Geschöpf des Evangeliums. Kirche ist
zunächst die Gemeinschaft der Menschen, die durch das Evangelium von Jesus Christus erreicht und bewegt werden.

Die hoffende Ausrichtung auf den einen Gott verbindet die Christen und macht sie so zur Kirche. Das Wesen Gottes ist Liebe.
Der Glaubende kann nicht als Individuum existieren, ohne zu verkümmern. Er drängt auf Gemeinschaft: mit Gott, den Mitmenschen
und der Welt und zu sich selbst.

Gottesdienste und Zeiten

Termine werden in der Presse, im Schaukasten und unter https://unterbillingshausen.wir-e.de (Internet-Seite der Stiftung) veröffentlicht.

Die Kirche bietet Platz für ca. 90 Besucher.

Vorbereitung von Taufen, Trauungen, Trauerfeiern

Die Anmeldungen zu Vorstehendem nimmt an:

Herr Helmut Pinnecke, Kattenborg 4, 37120 Bovenden-Billingshausen
Gebührenordnung (Stand 13.07.2014)
  • 100,00 € für Taufen (wenn die Taufe außerhalb eines Gottesdienstes stattfindet) *
  • 100,00 € für Trauungen *
  • 150,00 € für Trauerfeiern *Trauerfeiern aus Anlass des Todes von Nicht-Kirchenmitgliedern sind erlaubt, sofern die Trauerfeiern von einem Geistlichen geleitet werden.
Die Gebühren werden vom stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Pinnecke in Rechnung gestellt.
* Die Nutzer sind zuständig für den Kirchenschmuck und werden gebeten, die Kirche nach Ende der Feier zu reinigen/reinigen zu lassen.

Die Nutzer sorgen für musikalische Begleitung. Bei Auftrag an unseren Organisten, ist an diesen ein Betrag in Höhe von 50,- €
direkt zu zahlen.

Das Läuten ist kostenfrei, Herr Pinnecke ist verantwortlich.